Hallo Hisholy,
freue mich sehr über die rasche Antwort , die mir einleuchtet.
Mal angenommen, ich kaufe bei einem nicht-autorisierten Händler. Wie sieht das denn in der Praxis aus: Das Jura gewährleisten muß ist nun klar, aber wem gegenüber? Können die darauf bestehen, daß ich mich an meinen Händler wenden muß und nur der dann den Anspruch gegenüber Jura geltend machen darf? Welche Rolle spielt da diese ominöse Garantiekarte, die nur der Autorisierte vergibt?
Sorry, wenn ich so penetrant nachfrage. Manche Angebote von Nichtautorisierten sind halt einfach günstiger. Dennoch möchte ich natürlich wissen, an wen oder besser in welcher Reihenfolge ich mich an wen wenden kann im Schadensfall - und der ist ja leider nicht gänzlich unüblich...
Wäre wirklich schön, wenn ich nochmal solch eine rasche und hilfreiche Antwort bekäme.
Gruß, Isa.
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