QUOTE (Gast_Frank w. @ Freitag, 21.Oktober 2011, 08:46 Uhr) |
. die gesetzliche garantie von 2 jahren läuft aber noch 3 monate. habs jetzt meinem rechtsanwalt gegeben. |
Dein Rechtsanwalt wird dich (oder sollte es zumindest) darauf hinweisen, daß
a) der gegsetzliche GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH (ist k e i n e Garantie!!!) grundsätzlich gegenüber Deinem VERKÄUFER besteht

du ab dem 6.Monat deinem Verkäufer nachweisen musst, daß der Mangel von Anfang an dem Gerät innegewohnt hat und nicht später entstanden ist durch z.B. Verschleiß, Eigenverschulden etc.)
c) eine Garantie i m m e r eine freiwillige Angelegenheit des Garantiegebers ist und ohne weiteres verschiedene Ausschlußkriterien haben darf...
Berichte doch mal, was er sagt...
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