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Steine im Mahlwerk De Longhi ESAM5500

Steine im Mahlwerk De Longhi ESAM5500

Galileo

Freitag, 16. März 2012, 23:17 Uhr

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Kaffeetrinker

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Hallo Zusammen,

habe vor ca. 1 Jahr DeLonghi ESAM5500 gekauft. Gerät wurde vor 3 Wochen über Media Markt in die Reparatur eingeschickt. Jetzt liegt ein Kostenvoranschlag über 114,--EUR vor. Garantie abgelehnt, da Steinchen das Mahlwerk zerstört haben. Hersteller lehnt Garantie ab, Media Markt will nicht haften, Bohnenhersteller sagt geht mich nichts an. Bin ich hier in einem falschen Film? Wie sieht es rechtlich und juristisch aus, wer muss eigentlich haften?? Anwalt will wegen 114,--EUR den Fall nicht übernehmen. Wie soll sich der Bürger seine Rechte durchschlagen wenn gar keine Hilfestellung kommt, wer hilft in so einem Fall??? Ein Hinweis beim verkaufen im Media Markt und in der Gebrauchsanweisung, dass die Kaffeebohnen vorher bevor man es in das Mahlwerk aus der Verpackung entleert kontrolliert werden muss wurde uns nicht gesagt. Wir haben nur empfohlene Markenbohnen verwendet. Ich brauche dringend Rat und Hilfe. Was bringt es eigentlich 3 Jahre Garantiezeit, wenn der Hersteller und Media Markt ein "Hintertürchen" für so eine Abzocke offen halten um längere Garantiezeitkosten darüber abzudecken? Lieber Kunde ist bei Ihnen auch das Mahlwerk defekt? So ein Pech! Wir hätten es auf Garantie gemacht aber da sind Steinchen in der Kaffebohnen gewesen bitte wenden Sie sich an den Kaffeebohnenhersteller in Brasilien! EU hat doch für alles eine Regelung und Verordnung wurde das hier vergessen?

Vielen Dank

Hari Seldon

Samstag, 17. März 2012, 07:51 Uhr

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ein Fremdkörper im Mahlwerk ist blöd, aber dennoch ein von aussen herbeigeführter Umstand, ergo kein Sachmangel, der "aus dem Gerät heraus" entstanden ist...
In der Gewährleistung (gesetzlich geregelt) gegenüber dem Verkäufer bist Du in der Beweispflicht, daß der reklamierte Mangel von Anfang an dem Gerät innewohnte (Bewislastumkehr ab dem 6.Monat nach Kauf)
Eine Garantie deckt in aller Regel kein Fremd-/Eigenverschulden ab...



Galileo

Samstag, 17. März 2012, 10:25 Uhr

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Vielen Dank, aber ich habe doch die Steine da nicht reingemacht. Die Steine waren in der Kaffeebohnenverpackung drin. Es geht in erster Linie um die Haftung. Jeder schiebt die Schuld von sich weg und der Dumme ist der Kunde wieder, oder?

Hari Seldon

Samstag, 17. März 2012, 13:23 Uhr

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hast du den röster denn mal angeschrieben? kostenvoranschlag dort präsentiertt? wär sicher gut, auch die kafferechnung zu haben wg. der potenziellen Beweislast...
einfach mal nen freundlichen Brief schreiben, und nicht vergessen, der Ton macht die Musik...

Und ganz streng genommen hast halt doch Du die Steine (mit den Bohnen) eingefüllt...