Hallo, Ich habe deinen Artikel grade gelesen.
Ich kann deinen Unmut verstehen. Aber du darfst die Freiwillige Herstellergarantie, nicht mit der Gesetzlich geregelten Gewährleistung durcheinanderwerfen. Die Gesetzlich geregelte Gewährleistung, besteht gegenüber dem Händler. Diese ist gesetzlich genau geregelt.
Die von den Herstellern gewährte Garantie ist Freiwillig. Egal welchen Hersteller man nun nimmt, er kann, muss aber in keinster weise eine Garantie geben.
Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, kann er diese a: Zeitlich nach seinen Vorstellungen Zeitlich Limitieren, b: gewisse Teile einer Maschine, wie in deinem Fall eines Vollautomaten, mit einer geringeren Garantie, oder nur mit der Gesetzlich geregelten Gewährleistung versehen.
Mal ein kleines Beispiel aus einem anderen Bereich.
Ein Guter freund von mir hatte sich vor Jahren ein Pkw eines namhaften Deutschen Herstellers gekauft, dieser bewarb sein Produkt mit einer 10 Jahres Garantie gegen Durchrostung. Nach 4 ahren, stellte dieser freund, rost an dem PKW fest.
Na kein Thema dachte er sich, Hersteller garantiert ja gegen Rost, Pustekuchen war.
Der Hersteller Garantierte gegen durchrosten, nicht gegen Rost im generellen.
Das einzige das du dem Kundendienst vorwerfen kannst, ist das sie dich nicht darüber informiert haben, das evtl. sogar nur der Schwimmer, käuflich zu erwerben ist.
Ich hab an meiner maschine das gleiche Problem gehabt, aber wurde durch den Kundendienstmitarbeiter sehr gut informiert, dieser hat mir gesagt, ich sollte eine Firma anrufen die für Saeco, die Ersatzteile verkaufen, und nach dem Schwimmer fragen.
Gesagt getan kein Problem. Kam mit der Post und gerät Funzt einwandfrei
Ich könnte jetzt noch zu dem Thema etliche §§ nennen aber wenn du möchtest, kann ich dir einen link schicken, den ich in einer anderen Angelegenheit mal zu rate gezogen habe der sehr aufschlussreich zu diesem Thema ist. Gerne Verweisen die Händler einen nämlich an den Hersteller, um sich ihrer Pflicht zu drücken.
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