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Negative Erfahrung mit Saeco Kundendienst

cucina68

Montag, 17. Oktober 2011, 14:25 Uhr

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Kaffeetrinker

Gruppe: Mitglieder

Beiträge: 3

Mitgliedsnummer.: 10634

Mitglied seit: 26.11.2010

Hallo,

bin seit Dezember Besitzer eine Saeco Royal Cappuccino.

Grundsätzlich bin ich super zufrieden mit der Maschine!

Seit einiger Zeit hatte ich allerdings das Problem, das die Meldung "Wasserbehälter füllen" erschien, obwohl genug Wasser eingefüllt war.

Da das Problem nun dauerhaft vorhanden war, bin ich der Sache auf den Grund gegangen und habe festgestellt, dass der Schwimmer im Wasserbehälter nach der Befüllung erst noch oben schwimmt, jedoch nach aufsetzen des Tanks auf den Automaten auf den Boden absinkt (Magnetismus).

Als Ursache kam für mich nur ein undichter Schwimmer in Frage, der sich mit der Zeit langsam mit Wasser gefüllt hat und nun zu schwer wurde.

Da dachte ich mir: Ich habe ja 2 Jahre Garantie und ruf mal den Kundendienst an.
Die wollten erstmal das Kaufdatum wissen und erklärten dann:

"Der Wasserbehälter ist ein Verschleißteil und hat nur 6 Monate Gewährleistung! Und der Schwimmer gehört ja zum Wassertank dazu." Man hat mir daraufhin angeboten, einen neuen Wassertank käuflich zu erwerben, was ich jrdoch abgelehnt habe.
Für ein 50-Cent Teil (Schwimmer) nun eine große Diskussion wegen verdeckten Mangels anzufangen hatte ich keine Lust!

Fazit: Kurz den Schwimmer ausgebaut und mit einem scharfen Messer den Deckel vorsichtig geöffnet. Das Wasser auslaufen lassen. Den Styroporeinsatz entfernt und durch einen größeren (Zuschnitt) ersetzt. Nun kann kein Wasser mehr den Leerraum füllen. Den Deckel wieder verklebt und den Schwimmer eingesetzt. Das Gerät funktioniert nun wieder einwandfrei.

Vielleicht ist dies ein guter Hinweis für alle, die das gleiche Problem haben (werden). Ein neuer Wassertank muss wirklich nicht sein!

Mein Bild von Saeco-Kundendienst ist nun ein wenig getrübt. Ich hätte an deren Stelle anders reagiert... Vom Gerät bin ich aber immer noch überzeugt - hoffentlich bleibt es so...

MfG

IL_Sardo

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 01:28 Uhr

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Kaffeetrinker

Gruppe: Mitglieder

Beiträge: 3

Mitgliedsnummer.: 13751

Mitglied seit: 19.10.2011

Hallo, Ich habe deinen Artikel grade gelesen.

Ich kann deinen Unmut verstehen. Aber du darfst die Freiwillige Herstellergarantie, nicht mit der Gesetzlich geregelten Gewährleistung durcheinanderwerfen. Die Gesetzlich geregelte Gewährleistung, besteht gegenüber dem Händler. Diese ist gesetzlich genau geregelt.
Die von den Herstellern gewährte Garantie ist Freiwillig. Egal welchen Hersteller man nun nimmt, er kann, muss aber in keinster weise eine Garantie geben.
Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, kann er diese a: Zeitlich nach seinen Vorstellungen Zeitlich Limitieren, b: gewisse Teile einer Maschine, wie in deinem Fall eines Vollautomaten, mit einer geringeren Garantie, oder nur mit der Gesetzlich geregelten Gewährleistung versehen.

Mal ein kleines Beispiel aus einem anderen Bereich.
Ein Guter freund von mir hatte sich vor Jahren ein Pkw eines namhaften Deutschen Herstellers gekauft, dieser bewarb sein Produkt mit einer 10 Jahres Garantie gegen Durchrostung. Nach 4 ahren, stellte dieser freund, rost an dem PKW fest.
Na kein Thema dachte er sich, Hersteller garantiert ja gegen Rost, Pustekuchen war.
Der Hersteller Garantierte gegen durchrosten, nicht gegen Rost im generellen.

Das einzige das du dem Kundendienst vorwerfen kannst, ist das sie dich nicht darüber informiert haben, das evtl. sogar nur der Schwimmer, käuflich zu erwerben ist.

Ich hab an meiner maschine das gleiche Problem gehabt, aber wurde durch den Kundendienstmitarbeiter sehr gut informiert, dieser hat mir gesagt, ich sollte eine Firma anrufen die für Saeco, die Ersatzteile verkaufen, und nach dem Schwimmer fragen.
Gesagt getan kein Problem. Kam mit der Post und gerät Funzt einwandfrei

Ich könnte jetzt noch zu dem Thema etliche §§ nennen aber wenn du möchtest, kann ich dir einen link schicken, den ich in einer anderen Angelegenheit mal zu rate gezogen habe der sehr aufschlussreich zu diesem Thema ist. Gerne Verweisen die Händler einen nämlich an den Hersteller, um sich ihrer Pflicht zu drücken.

Guest

Mittwoch, 19. Oktober 2011, 10:43 Uhr

Unregistered

Gewehrleistung 6mon.
Garantie 2Jahre
so das deutsche Gesetz

MilkIsland

Samstag, 21. Januar 2012, 14:31 Uhr

Unregistered

Hallo zusammen,

ich hatte heute das Problem mit der Service Hotline, die Milk Island Kanne (Kunststoff Version)
ist bei mir bereits nach einem Jahr rissig/ spröde.
Das Teil wurde immer gemäß Anleitung gewartet und gereinigt (auch in der Spülmaschine).
Die Hotline will mir weiß machen, ich habe ja nur 6 Monate Garantie
und jetzt in der Gewährleistung läge die Beweislast bei mir.
Meine Anmerkung, Philips Saeco gibt laut Garantiebedingungen jedoch
2 Jahre Garantie auf die gesamte Maschine und lediglich Verschleissteile
wie Dichtungen, Keramikscheiben usw. wären ausgeschlossen interessierte
den Hotline Mitarbeiter nicht, Wasser- und Milchbehälter gehören laut
ihm mit zum Garantieausschluss.
Auch wenn die erweiterete Garantie des Herstellers freiwillig ist,
man sollte die Garantiebedingungen von vorne rein richtig definieren
und nicht dann einfach so mal was einem dann nicht in den Kram passt
von der Garantie ausschließen.

Nebenbei war der Automat bereits einmal wegen Tassenlift und
mahlen des Kaffees ohne brühen mit Auswurf in den Trester
zur Reparatur.

Für mich auch nie wieder Saeco

Gruß
Sascha

Guest

Dienstag, 28. August 2012, 14:37 Uhr

Unregistered

Hallo,

dasselbe Problem hatte ich auch. Ich konnte es gar nicht glauben. Ein offensichtlicher Materialfehler, der zudem auch noch sehr sehr häufig auftritt, soll der Kunde selbst tragen. Wassertank Kosten: 33 €....

Vielen Dank für den Hinweis.

Gast_Chris

Dienstag, 15. Januar 2013, 20:55 Uhr

Unregistered

Hallo zusammen,

zunächstmal möchte ich mich bei cucina68 bedanken für die Anleitung.
Ich habe auch, wie unter anderem auch 4 meiner Bekannten, das Problem mit dem nicht mehr schwimmen wollenden Schwimmer.
Ich habe mir derzeit immer damit geholfen mit einer heißen Nadel ein winziges Loch rein zu machen und das Wasser rauszudrücken. Doch wie schon geschrieben läuft das Ding ja immer wieder voll.
Ich habe mich bis jetzt nicht getraut das Ding auf zu machen. Doch jetzt, dank der Infos habe ich es gemacht und auch das Styroporteil ausgetauscht.
Bin jetzt wieder glücklich, denn 15,- EUR zzgl. Versand wollte ich für diesen Schwimmer nicht ausgeben, geschweige denn 28,- EUR für einen neuen Tank.
Dies hier ist meine 3. Saeco-Maschine und auch gleichzeitig meine letzte.
Was da schon alles defekt war und vor allem welche Mängel gehäuft auch im Bekanntenkreis auftreten, und das bei einer Maschine jenseites der 1000,- EUR Grenze...

LG
Chris

Gast_Gast

Donnerstag, 27. März 2014, 13:40 Uhr

Unregistered

QUOTE (IL_Sardo @ Mittwoch, 19.Oktober 2011, 01:28 Uhr)
Hallo, Ich habe deinen Artikel grade gelesen.

Ich kann deinen Unmut verstehen. Aber du darfst die Freiwillige Herstellergarantie, nicht mit der Gesetzlich geregelten Gewährleistung durcheinanderwerfen. Die Gesetzlich geregelte Gewährleistung, besteht gegenüber dem Händler. Diese ist gesetzlich genau geregelt.
Die von den Herstellern gewährte Garantie ist Freiwillig. Egal welchen Hersteller man nun nimmt, er kann, muss aber in keinster weise eine Garantie geben.
Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, kann er diese a: Zeitlich nach seinen Vorstellungen Zeitlich Limitieren, b: gewisse Teile einer Maschine, wie in deinem Fall eines Vollautomaten, mit einer geringeren Garantie, oder nur mit der Gesetzlich geregelten Gewährleistung versehen.

Mal ein kleines Beispiel aus einem anderen Bereich.
Ein Guter freund von mir hatte sich vor Jahren ein Pkw eines namhaften Deutschen Herstellers gekauft, dieser bewarb sein Produkt mit einer 10 Jahres Garantie gegen Durchrostung. Nach 4 ahren, stellte dieser freund, rost an dem PKW fest.
Na kein Thema dachte er sich, Hersteller garantiert ja gegen Rost, Pustekuchen war.
Der Hersteller Garantierte gegen durchrosten, nicht gegen Rost im generellen.

Das einzige das du dem Kundendienst vorwerfen kannst, ist das sie dich nicht darüber informiert haben, das evtl. sogar nur der Schwimmer, käuflich zu erwerben ist.

Ich hab an meiner maschine das gleiche Problem gehabt, aber wurde durch den Kundendienstmitarbeiter sehr gut informiert, dieser hat mir gesagt, ich sollte eine Firma anrufen die für Saeco, die Ersatzteile verkaufen, und nach dem Schwimmer fragen.
Gesagt getan kein Problem. Kam mit der Post und gerät Funzt einwandfrei

Ich könnte jetzt noch zu dem Thema etliche §§ nennen aber wenn du möchtest, kann ich dir einen link schicken, den ich in einer anderen Angelegenheit mal zu rate gezogen habe der sehr aufschlussreich zu diesem Thema ist. Gerne Verweisen die Händler einen nämlich an den Hersteller, um sich ihrer Pflicht zu drücken.

Sei mir nicht böse, aber deine Rechtschreibung (groß/klein) und Zeichensetzung ist grausam... das lenkt extrem von deinen (wertvollen!) Inhalten ab.

Martin (Hobbytechniker)   

Donnerstag, 27. März 2014, 19:38 Uhr

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Vollautomat-Experte

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Beiträge: 1382

Mitgliedsnummer.: 22501

Mitglied seit: 20.11.2013

Wenn ihr da Ärger habt solltet ihr einen Anwalt zu Rate ziehen.. Verschleissteile gibt es an einem Kaffeevollautomaten sicherlich aber auch die sollten 2 Jahre halten und ein Wassertank oder ein Milchbehälter gehören ganz sicher nicht zu den Verschleissteilen...

Wenn Saeco einen Anwalt braucht zum überzeugen, dann solltet ihr keine Angst davor haben.

Sollte jemand einen Rechtschreibfehler in meinem Beitrag entdecken, darf er ihn übrigens gern behalten.