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Garantie 2 oder 3 Jahre

Carsten

Dienstag, 29. Mai 2007, 13:50 Uhr

Unregistered

Hallo,

habe schon oft gelesen, das ein Kaffeevollautomat gekauft worden ist, dann aber nur 2 Jahre anstatt 3 Jahre hatte.

Warum gibt es dort Unterschiede?

Gregorthom

Dienstag, 29. Mai 2007, 20:14 Uhr

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Vollautomat-Experte

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Bei Jura ist es z.B. so:

Wird der VA nicht über einen autorisierten Händler erworben, gibt Jura nur die 2 Jahre gesetzlich vorgeschriebene Garantie, mit der Begründung, das es auch Geräte sein könnten, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind und sie den Warenweg nicht kenn die diese Maschinen gegangen sind.

Wird der VA aber über einen autorisierten Händler erworben, gibt es die vollen 3 Jahre Garantie.

Bei Saeco ist es genau so, bei DeLonghi weiß ich es nicht.



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VA-Werdegang: Jura E75 06.2006-10.2006 >>> Jura S9 Avantgarde 10.2006-07.2007 >>> 08.2007-04.2008: DeLonghi PrimaDonna
ST-Werdegang: Gaggia Evolution mit Demoka M-203 10.2007-01.2009 >>> Arte di Poccino Bar (ST+Mühle) seit 01.2009 >>> 03.2009 La Spaziale Mini Vivaldi II + Eureka MCI/T

runflat

Sonntag, 03. Juni 2007, 20:03 Uhr

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Kaffeetrinker

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Habe erst gestern mit einem Händler telefoniert, der auf seiner Homepage bei einer Delonghi 24 Monate Herstellergarantie stehen hatte. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass Delonghi eigentlich 3 Jahre Garantie hat. Er hat darauf Delonghi angerufen und konnte mir die 3 Jahre bestätigen.
Also einfach noch mal den Händler darauf hinweisen. Die wissen leider auch nicht immer alles.
Gruß
Markus