Probleme mit dem Zoll gibt es keine, der will einfach nur das Geld für die Kaffeesteuer von Dir und das wars.
Und schon is er weg, der angebliche Preisvorteil. Schau auf den Seiten vom Zoll nach, da steht auch irgenwo, wie hoch die Steuern sind. Habe leider gerade keinen link, wenn ich ihn finde, schicke ich ihn hier rein.
Die Höhe der Kaffeesteuer
Die Höhe der Kaffeesteuer richtet sich grundsätzlich danach, ob das zu versteuernde Produkt Röstkaffee, löslicher Kaffee oder eine kaffeehaltige Ware ist. Für die beiden erstgenannten Warenarten existiert jeweils nur ein Steuersatz. Die Höhe der Steuer für kaffeehaltige Waren ist jedoch abhängig von der Art und der Menge des in ihnen enthaltenen Kaffees. Die Sätze sind gestaffelt nach dem Anteil an Röstkaffee bzw. löslichem Kaffee.
Produkt Höhe der Steuer für 1 kg
Röstkaffee* 2,19 Euro
Löslicher Kaffee** 4,78 Euro
* Unter Röstkaffee versteht das Kaffeesteuerrecht gerösteten Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann und der Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur zugewiesen wird.
** Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können und der Unterposition 2101 10 der Kombinierten Nomenklatur zugewiesen werden.
hier der Link, der hoffentlich funktioniert:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_...arif/index.html
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