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Die Einsamkeit des Geschädigten

Geschichte einer "Gewährleistung"

Frank.Piron

Montag, 02. Juli 2007, 11:32 Uhr

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Die Einsamkeit des Geschädigten,

Um zukünftigen Jura Kaffeautomaten-Käufern Ärger und finanzielle Verluste zu ersparen, schreibe ich hier einmal auf wie es mir im "Bermuda Dreieck" Jura=Hersteller, Zarsen (www.zarsen.de)=Händler und der Firma Zimmermann in Freiburg=Kundendienst erging.

Am 9.11.2006 erwarb ich eine Jura Impresa bei der Firma Zarsen (www.zarsen.de). Im Juni 2007 war bereits der Motor des Mahlwerks defekt. Ich kontaktierte Jura telefonisch und dort verwies man mich an den örtlichen Kundendienst, in meinem Fall die Firma Zimmermann in Freiburg. Dorthin verbrachte ich die Maschine. Nach einer Woche, Herr Zimmermann hatte inzwischen die Reparatur zum Preis von 155 EUR bereits ausgeführt, kontaktierte mich Herr Zimmermann telefonisch, um mir mitzuteilen, dass seitens Jura eine Überprüfung laufe, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Gewährleistung gegeben seien. Einen Tag später erfuhr ich dann von Herrn Zimmermann, dass Jura leider nicht in die Gewährleistung eintrete. Grund: Ich hätte die Maschine bei einem nicht autorisierten Händler, nämlich der Firma Zarsen (www.zarsen.de), erworben. Mir schwante Ungutes und tatsächlich: Eine Nachfrage bei Zarsen ergab, dass von dort keine Gewährleistung zu erwarten sei, da Zarsen nur für Schäden hafte, die schon bei Auslieferung bestünden. Für alle anderen Schäden sei der Hersteller zuständig, also Jura, die aber eben ablehnten. Herr Zimmermann hatte den Auftrag ohne vorherige Überprüfung durchgeführt und bot nun an, seine Reparatur zu einem Preis von ca. 40 EUR rückgängig zu machen. Hier hatten also alle Geld gewonnen, nur der Käufer und Geschädigte nicht.

Also Vorsicht(!) vor

Jura
deren Maschinen sind zum Teil schnell defekt und Jura tritt (für Maschinen, die nach Juli 2006 gekauft wurden) nur dann in die Gewährleistung ein, wenn die Maschine bei einem autorisierten Händler gekauft wurde! Allerdings wird dieser Umstand nicht erwähnt, wenn man im Schadensfall bei Jura anruft.

Zarsen (www.zarsen.de)
dieser Händler ist KEIN autorisierter Jura-Händler und wenn sie dort eine Jura kaufen, stehen sie im Schadensfall so da wie ich.

Der Firma Zimmermann, Jura Kundendienst in Freiburg
hier werden Reparaturen durchgeführt, ohne zuvor zu prüfen, ob der Hersteller die Gewährleistung übernimmt.


Kann mir jemand noch einen Rat geben, ob ich eine Chance habe, mein Geld zurückzuerhalten?

Frank Piron, Freiburg

Gregorthom

Montag, 02. Juli 2007, 20:00 Uhr

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Eine Chance hast Du leider nicht, an Dein Geld wieder ranzukommen.

Wie das bei Dir gelaufen ist, ist schon blöd. Juras Servicepolitik ist nicht die Beste.

Prinzipiell baut Jura aber gute Kaffeeautomaten, die nicht wirklich anfälliger sind als die von Saeco, Krups etc. Ich habe auch eine Maschine bei einem nicht authorisierten Händler gekauft. Stellte für mich allerdings kein Problem dar, da ich in der Lage bin den Automaten selber zu reparieren (was ich auch schon machte, Kosten 25€) und mich vorher über alle möglichen VA-Hersteller und Verkäufer informierte und daher wusste, dass Jura nur Gewährleistung gibt, wenn der VA beim authorisierten Hersteller gekauft wurde.

Übrigens: Bei Saeco wird genau so verfahren wie bei Jura.



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Hans Thoma

Mittwoch, 05. September 2007, 17:01 Uhr

Unregistered

Hallo,

den geschilderten Fall sehe ich anders.

Nach deutschem Recht - jetzt ohne die Agb´s von Zarsen und Jura zu kennen - ist es normalerweise so dass wir seit 2005 in Deutschland 2 Jahre Garantie auf Elektrogeräte haben.
Nach ca. 8 Monaten sollte Jura da schon was machen können.

Wenn Jura sich zurückzieht und sagt "Zarsen" ist nicht autorisiert kann dies nicht dein Problem sein.
Es ist eine Jura Maschine und da kann ich nicht einfach sagen, Kunde dein Problem.
Zarsen muss die Ware über irgendwelche Kanäle ja bekommen haben und verkauft Sie mit
wissen von Jura - offensichtlich denn da Internet ist öffentlich. Die Ware hat meiner Meinung
nach Garantieanspruch.

Ich würde direkt den Fall - am besten an die Geschäftsleitung von Jura senden und schildern.

Du hast hier ein Premium-Produkt gekauft - v****** noch mal ! Soll sich der Hersteller
auch "Premium" verhalten. Sie haben einen Namen zu verlieren - das ist dein Trumpf.

Wenn Du einen Rechtsschutz hast frage mal an ob Sie Dir den Anwalt zahlen,
dies würde ich allerdings erst dann machen wenn Jura aub Block geht .

Gruss Stefan

Gregorthom

Mittwoch, 05. September 2007, 19:29 Uhr

*

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Das wird Dir alles nichts nützen, denn Jura ist

1.) kein deutscher Hersteller
2.) Zarsen kauft die Ware wahrscheinlich im europäischen Ausland, so kommen die Geräte von irgendwoher und nicht DIREKT von Jura. Nur dann muss Jura auch die Gewährleistungspflicht übernehmen. Kommt die Maschine aber von einem Zwischenhändler nach Zarsen, muss Zarsen die Gwährleistung erbringen.

Garantie und Gewährleistung ist etwas anders. Garantie seitens der Hersteller ist immer noch eine feiwillige Leistung des Herstellers. Was gegeben werden muss, seitens des Verkäufers, ist die 2-Jährige Gewährleistung. Im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Händler, dass der Defekt nicht ab Kauf existierte, nach einem halben Jahr kehrt die Beweislast um.

Und: Jura gibt 2 Jahre Garantie, aber nur für Gehäuse, Elektronik und Anbauteile, nicht aber für die Brühgruppe....und dort gehen meistens die Dichtungsringe kaputt.


Wenn Du mir nicht glaubst, lies mal im Buch "Die größten Rechtsirrtümer" nach. Da steht das alles erklärt.



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Automaten-Hansel   

Sonntag, 18. November 2007, 19:23 Uhr

Unregistered

Ich sehe das so: Wenn Sie nachweisen können, dass es ein Fall für die Gewährleistung ist (oder weniger als 6 Monate nach Kauf zurückliegen), muß der Händler die Maschine reparieren oder Ersatz leisten. Sie hätten (bzw. müssen) also Ihre Gewährleistungsansprüche direkt gegen Zarsen gelten machen müssen. tongue.gif
Ich habe meine Krups-Maschine im Blödel-Markt gekauft und tatsächlich nach fast zwei Jahren das Geld zurückbekommen, weil die Maschine undicht wurde (allerdings mußte ich sie drei mal hin und her schleppen, weil der Händler drei Reparaturversuche hat...).

Automaten-Hansel

Sonntag, 18. November 2007, 19:25 Uhr

Unregistered

Nachtrag: Natürlich habe ich das Geld nicht direkt von Krups, sondern vom Blödel-Markt zurückbekommen.