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2. Wahl/Vorführgerät

Guest

Dienstag, 06. Mai 2008, 20:20 Uhr

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Servus!

Wie sieht das aus, wenn ich ein Gerät vom Händler kaufe, das explizit als Vorführgerät oder 2. Wahl verkauft wird? Ist er da genauso zu Garantie/Gewährleistung verpflichtet? Wo ist das der Unterschied und wie macht der sich bemerkbar? Was ist dann mit der Herstellergarantie?

dogio1979

Mittwoch, 07. Mai 2008, 08:32 Uhr

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Barista

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hängt von dern Garantiebedingungen des Herstellers ab.
Im Normalfall bleibt die Garantie aber in vollen Umfang bestehen.
Die Händelergewährleistung bleibt gänzlich uberührt.

Guest_guido

Montag, 12. Mai 2008, 02:40 Uhr

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Vorsicht:
Auch auf bereits vorhandene Bezugsmenge achten...