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Reparaturpauschale Jura

Gilt die Pauschale immer?

benihana

Dienstag, 02. Dezember 2008, 23:27 Uhr

Unregistered

Guten Abend,

meine Jura S95 hat nach mittlerweile 8 Jahren und ca. 5 Reparaturen scheinbar endgültig den Geist aufgegeben. Zumindest war sie nicht mehr einzuschalten, bzw flog der FI Schutzschalter heraus.
Nun habe ich sie zu einen offiziellen Jurahändler gebracht, der allerdings nicht mit der Reparaturpauschale von ca. 150,- arbeitet und einen Kostenvoranschlag in Höhe von ca 300,- gemacht hat. Es müssten wohl ziemlich viele Teile getauscht werden. Der Kostenvoranschlag käme meiner Meinung nach einem Totalschaden gleich.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Reparaturpauschale auch gilt, wenn fast das komplette Innenleben der Maschine ausgetauscht werden muss?

Vielleicht kann mir das jemand beantworten...

Danke
benihana

BlackSheep

Dienstag, 02. Dezember 2008, 23:38 Uhr

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Wenn die Maschine unverbastelt ist, gilt die Pauschale.
Jedoch mußt Du dann unter Umständen das Gerät direkt zu Jura schicken.
Einige Jurahändler bieten die Pauschale nicht an und reparieren nur nach
Aufwand.
Im Zweifelsfall bei Jura anrufen, wer in Deiner Nähe die Pauschalreparatur anbietet.

Der Preis der Pauschalreparatur richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Alter
des Geräts bzw. Reparaturschwere kostet zwischen ca. 70,00 und 200,-
Bei Deinem Gerät scheint mir die ca. 155,00er zuzutreffen.

Gruß
BS



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Ich schaue hier nur noch ganz selten vorbei.
In verschiedenen anderen Foren bin ich mit
dem gleichen Nickname zu finden, falls mal
jemand Hilfe benötigt kann ich vielleicht dort
helfen.