QUOTE (Guest @ Montag, 03.Mai 2010, 04:53 Uhr) |
caffe Venezia= sondermodell = nur gesetzliche Garantie-und Gewährleistung= nix CRF-Garantie (3 Jahre o.5000 Bezüge) |
Das war mir neu, deswegen habe ich gestern um 21.20 eine Anfrage an DL geschickt und heute um 15.11 schon die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich unterliegt eine Caffe Venezia seitens der De´Longhi Deutschland GmbH lediglich der gesetzlichen Garantie-und Gewährleistung von 24 Monaten (6 Monate Garantie, 18 Monate Gewährleistung).
Es gab aber früher eine Aktion einer Handelskette (GLOBUS), evtl. auch andere, die eine freiwillige Händelergarantie von 1 Jahr dazugegeben haben, dieses wurde aber auf dem entsprechende Kaufbeleg vermerkt, wenn dem so gewesen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr De´Longhi Team
Also, habe ich auch wieder mal was dazu gelernt.
Jetzt zum eigentlichen Problem, wo steht denn der Mahlgrad bei deiner Maschine?
Gruß Stefan
--------------------
Esam 6600 PrimaDonna
Ich helfe gerne und freue mich über jede Rückmeldung, was leider nicht immer vorkommt. Fragen werden NUR im Forum beantwortet.
Mal bist du Hund, mal bist du Baum.
schließen
Diesen Beitrag teilen: