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Unvoreigenommene Kaufberatung

SLamprecht

Sonntag, 08. August 2010, 15:51 Uhr

Unregistered

Hallo,

nun lese ich seit einigen Tagen hier mit. Meist scheint es ja so, dass viele User bereits ein oder zwei Modelle favorisieren. Ich würde mir gern anders helfen lassen.

Wir haben eine Delonghi Esam 5500. Diese hat aber binnen 6 Monaten die Bezüge der Garantie durch und fängt nun an zu zicken. Okay. Anfängerfehler. Bei unserem Konsum hätte es die wohl nicht sein sollen. Von daher suche ich jetzt einen Nachfolger:

Bezüge: Am Tag so zwischen 5 und 6 Becher Kaffee (also ca. 12 Tassen) und etwa 5-6 Cappucino / Latte.

Milchschaum aus der Tüte wäre mir schon wichtig

Leichte Wartung ebenfalls. Guter Service des Herstellers ebenfalls.

Bei unserem Konsum entsprechende Haltbarkeit. Brühgruppe herausnehmbar oder nicht, scheint ja fast eine Glaubensfrage zu sein.

Mein Limit sind um die 1200 Euro. Damit scheidet die WMF 1000 (pro) aus, auch wenn die einen schicken Eindruck macht.

Wäre für eine Empfehlung dankbar.

Grüße
Stephan

Kori Ander

Sonntag, 08. August 2010, 18:59 Uhr

*

Kaffeetrinker

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Mit einer Antwort kann ich leider nicht dienen, aber ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten. 6 Monate ist ja nix, wenn eine Maschine da schon zickt ist das natürlich ungut.
Wie muss ich mir das Zicken vorstellen? Habe die Delonghi ESAM 5500 nämlich in die engere Wahl gezogen.
Und wo genau steht für wieviele Bezüge die Garantie gilt.
Vielen Dank

SLamprecht

Sonntag, 08. August 2010, 19:28 Uhr

Unregistered

Hallo,

das steht im Kleingedruckten, das man aus dem Karton holt. Bei der Maschine sind das 5000 Bezüge. Wir haben in den 6 Monaten 6100 Bezüge insgesamt geholt. Das klingt jetzt wahnsinnig viel, aber wenn Du Kaffee aus Bechern trinkst und dann auch mal Besuch hast, kommt das schnell zusammen. Hätte ich selbst nicht gedacht.

Zicken:

- Die Klappe öffnet sich inzwischen regelmäßig von allein.
- Die Maschine wird, insbesondere wenn die Brüheinheit den Kaffeerest auswirft, immer lauter, teilweise schleudert sie die Klappe regelrecht heraus.

Grüße
Stephan

Kori Ander

Sonntag, 08. August 2010, 19:33 Uhr

*

Kaffeetrinker

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Danke für die Info, aber uuups, das hieße ja im Klartext, dass die Garantiezusage für 3 Jahre schlechter ist als eine für 2, wenn es nach Bezügen gerechnet wird.... wub.gif

ristretto

Sonntag, 08. August 2010, 23:11 Uhr

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Vollautomat-Profi

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Bei allen KV Hersteller auch Saeco, Jura,WMF haben eine Garantie wo im kleingedructen die max Bezüge stehen.Davor schützten sich die Hersteller vor Benutztung in der Gastronmie (zurecht wie ich finde)

Nur die 5000 sind recht wenig Jura und Saeco haben ich bin mir jetzt nich ganz sicher aber ich glaube 8500 oder 10000
Bei der WMF 1000 sind es 50 Tassen pro Tag das heißt 50x365=18250x2= 36500



--------------------
Kaffeevollautomaten:
Delonghi ESAM 3000B (2 Moante sehr zufreiden)
Saeco Talea Ring Plus (3 Monate UNzufreiden)
Jura ENA5 (1 Jahr super zufrieden)
Siemens EQ7 (8 Monate Anfangs toll dannach genervt 2 x zur Reparatur einmal neue BG ueber Support angefordert)
WMF 800 seit 1.12.09 Klasse
Siebträger
Bezzera BZ07 DE mit Bezzera BB005 Timer (Mühle) seit Mai 2011
Nespresso Krups XN 2720 für die Arbeit

Kori Ander

Montag, 09. August 2010, 08:22 Uhr

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Kaffeetrinker

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Habe die Garantieleistungen von Siemens vorliegen: Bei der Siemens TK 73501 DE EQ 7 ist die Garantie 2 Jahre bei höchstens 7500 Bezügen pro Jahr. Ist aber schon ein gewaltiger Unterschied zu einer Garantie von 5000 auf 3 Jahre.

SLamprecht

Dienstag, 10. August 2010, 09:14 Uhr

Unregistered

Hallo,

QUOTE
Nur die 5000 sind recht wenig Jura und Saeco haben ich bin mir jetzt nich ganz sicher aber ich glaube 8500 oder 10000
Bei der WMF 1000 sind es 50 Tassen pro Tag das heißt 50x365=18250x2= 36500


Das wäre ja toll. Tatsächlich sind es, nach den Unterlagen aller Versender, die ich mir angesehen habe, 10.000 Bezüge und nicht pro Jahr, sondern Garantieleistung. Ich glaube, an der Formulierung "das jeweils kürzere" bringt viele Leute ins Schleudern.

Nur weil die Maschine bis 50 Tassen am Tag leisten kann, heisst das nicht, das die Garantie dann auch so viel Leistung umfasst.

Gruesse
Stephan

W1cht3lm@nn

Dienstag, 10. August 2010, 13:08 Uhr

*

Vollautomat-Profi

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Die Schaerer Siena und Solis Ultra sind weitestgehend baugleich zur WMF 1000.
Auch werden alle diese Geräte von Schaerer produziert, die wiederum von WMF aufgekauft wurden.

Hier gibt es noch keine Garantiebeschränkungen.
Dafür eine Wartungsverpflichtung alle 6000 Tassen oder 6 Monate.



--------------------
Quick Mill 05000 "Unique Edition", WMF Ecco

Kasimir

Donnerstag, 19. August 2010, 17:27 Uhr

Unregistered

Meine Saeco Royal Cappuccino hat nach 28 Monaten und 3.000 Brühungen den Geist aufgegeben. Ich hoffe noch auf Kulanz ... .

Der Milchschäumer hat mir nie richtig gefallen. Die Kaffeemenge hat sich immer von alleine verändert, eine programmierte Menge hat sie sich meist für 5 bis 10 Tassen gemerkt, um dann meist weniger manchmal auch mehr Wasser fließen zu lassen.

Angeblich liegt das nur an der Roayl Cappuccino, die anderen Royal und insbesondere die Royal Office wären zuverlässiger und haltbarer.

Wer weiß etwas davon?

KAVO2010

Donnerstag, 19. August 2010, 17:53 Uhr

*

Barista

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Mitglied seit: 17.08.2010

Hallo,

leider kann ich meinen Beitrag nur von Bosch / Siemens Geräten sprechen da ich dort die meiste Erfahrung habe.

Die Garantieleistung wie oben schon beschrieben, sind es 7500 Bezüge die Siemens und Bosch in einem Jahr als nicht gewerbeähnliche Nutzung akzeptiert. Diese 7500 Tassen pro Jahr sind auf 2 Jahre aufgeteilt (15000 in 2 Jahren). Sollten in einem Jahr mehr als 7500 Bezüge bezogen wurden sein so sagt die AGB von Siemens das es eine Gewerbe/ Gewerbeähnliche Nutzung darstellt und verkürzt die Garantiezeit auf 1 Jahr. Also egal was wäre du hättest erst einmal 1 Jahr Garantie bei den Geräten von Siemens. Danach wäre es kostenpflichtig. Wobei Siemens und Bosch mit Pauschalbeträgen arbeiten. Das heist für die Geräte kämen außerhalb der Garantie, Reparaturkosten von 159,- / 199,- (EQ7) Euro auf dich zu. Versand von 28,90 Euro sind oben drauf zu schlagen.

MFG

DoctorG

Mittwoch, 08. September 2010, 11:10 Uhr

Unregistered

Ich lese jetzt gerade den Kniff mit den Bezügen. Ich bin kein Jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Die Gewährleistungsverplichtung bezieht sich in Deutschland auf einen Zeitraum - und auf nichts sonst. Wie wir alle wissen: 6 Monate, danach ggf. mit Verpflichtung zum Führen eines Gegenbeweises - den ich aber bislang bei keinem Händler erbringen musste, wenn mal etwas war.
Die Geschichte mit den Bezügen erscheint mir nicht tragfähig - aber die Hersteller versuchen es scheinbar:
1) Soweit Sie schreiben, steht diese Klausel irgendwo, wo Sie sie ggf. erst nach Erwerb einsehen konnten (solche Handbücher sind zwar heute oft auch online, aber auch hier ändern sich häufig die Inhalte - etwas nach häufigen Schadensfällen etc.). Ist ein Indiz für eine unwirksame Klausel.
2) Die Annahme, über einer Anzahl von Bezügen läge eine gewerbemässige Nutzung vor, kann man ja wo reinschreiben. Dann soll der Hersteller - wenn er seiner Verpflichtung zur Gewährleistung nicht nachkommen will - diese Behauptung im konkreten Einzelfall doch mal beweisen. Es geht den Hersteller nicht an, wie oft ich wie große Feiern habe!
Tolle Ideen der Anbieter - aber Sie sollten solche Probleme aus meiner Sicht nicht unversucht auf sich beruhen lassen, wenn die Gewährleistung zeitlich noch gilt.

Gast_Gast

Donnerstag, 09. September 2010, 22:48 Uhr

Unregistered

QUOTE
      Ich lese jetzt gerade den Kniff mit den Bezügen. Ich bin kein Jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Die Gewährleistungsverplichtung bezieht sich in Deutschland auf einen Zeitraum - und auf nichts sonst. Wie wir alle wissen: 6 Monate, danach ggf. mit Verpflichtung zum Führen eines Gegenbeweises - den ich aber bislang bei keinem Händler erbringen musste, wenn mal etwas war.
Die Geschichte mit den Bezügen erscheint mir nicht tragfähig - aber die Hersteller versuchen es scheinbar:
1) Soweit Sie schreiben, steht diese Klausel irgendwo, wo Sie sie ggf. erst nach Erwerb einsehen konnten (solche Handbücher sind zwar heute oft auch online, aber auch hier ändern sich häufig die Inhalte - etwas nach häufigen Schadensfällen etc.). Ist ein Indiz für eine unwirksame Klausel.
2) Die Annahme, über einer Anzahl von Bezügen läge eine gewerbemässige Nutzung vor, kann man ja wo reinschreiben. Dann soll der Hersteller - wenn er seiner Verpflichtung zur Gewährleistung nicht nachkommen will - diese Behauptung im konkreten Einzelfall doch mal beweisen. Es geht den Hersteller nicht an, wie oft ich wie große Feiern habe!
Tolle Ideen der Anbieter - aber Sie sollten solche Probleme aus meiner Sicht nicht unversucht auf sich beruhen lassen, wenn die Gewährleistung zeitlich noch gilt.


Bitte Garantie und Gewährleistung nicht durcheinander werfen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Ding.

Die Bezüge beziehen sich auf die Garantie, welche keine gesetzliche Pflicht ist. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Die Gewährleistung ist (wie geschrieben wurde) eine gesetzliche Pflicht. Diese Gewährleistung bezieht sich auf Prduktionsfehler z.B. Schaden durch eine schlechte Lötstelle. Fehler, die durch Verschleiß enstehen fallen nicht darunter.

mfg