Ich lese jetzt gerade den Kniff mit den Bezügen. Ich bin kein Jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Die Gewährleistungsverplichtung bezieht sich in Deutschland auf einen Zeitraum - und auf nichts sonst. Wie wir alle wissen: 6 Monate, danach ggf. mit Verpflichtung zum Führen eines Gegenbeweises - den ich aber bislang bei keinem Händler erbringen musste, wenn mal etwas war.
Die Geschichte mit den Bezügen erscheint mir nicht tragfähig - aber die Hersteller versuchen es scheinbar:
1) Soweit Sie schreiben, steht diese Klausel irgendwo, wo Sie sie ggf. erst nach Erwerb einsehen konnten (solche Handbücher sind zwar heute oft auch online, aber auch hier ändern sich häufig die Inhalte - etwas nach häufigen Schadensfällen etc.). Ist ein Indiz für eine unwirksame Klausel.
2) Die Annahme, über einer Anzahl von Bezügen läge eine gewerbemässige Nutzung vor, kann man ja wo reinschreiben. Dann soll der Hersteller - wenn er seiner Verpflichtung zur Gewährleistung nicht nachkommen will - diese Behauptung im konkreten Einzelfall doch mal beweisen. Es geht den Hersteller nicht an, wie oft ich wie große Feiern habe!
Tolle Ideen der Anbieter - aber Sie sollten solche Probleme aus meiner Sicht nicht unversucht auf sich beruhen lassen, wenn die Gewährleistung zeitlich noch gilt.
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